Willkommen
"Die Liebe trägt die Seele, wie die Füße den Leib tragen."
Katharina von Siena
Podologie ist mehr als Fußpflege!
Podologinnen und Podologen werden therapeutisch tätig. Ihre Arbeit unterscheidet sich damit erheblich von der einer Fußpflegerin beziehungsweise eines Fußpflegers, die nur kosmetisch am Fuß arbeiten dürfen. Auf Grund der großen Verantwortung gegenüber Patientinnen und Patienten wurden Ausbildung und Beruf 2002 durch ein Bundesgesetz geregelt. Seitdem ist Podologie ein Gesundheitsfachberuf und die Berufsbezeichnung "Podologin (medizinische Fußpflegerin)/Podologe (medizinischer Fußpfleger)" ist gesetzlich geschützt.
Die Ausbildung findet an staatlich anerkannten Ausbildungsstätten statt. Die Ausbildungsinhalte sind in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen (PodAPrV) geregelt. Die Abschlussprüfungen werden vom Amt für Gesundheit der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz überwacht. Dies sichert die Qualität die Ausbildung und dient dem Patientenschutz.
Berufsbild Podologinnen und Podologen behandeln Patientinnen und Patienten mit krankhaften Veränderungen oder Symptomen von Erkrankungen am Fuß. Sie führen unter ärztlicher Anleitung oder auf ärztliche Veranlassung medizinisch notwendige präventive, therapeutische und rehabilitative Maßnahmen selbstständig aus. Sie werden sowohl in podologischen Praxen als auch in Krankenhäusern oder Einrichtungen der Rehabilitation sowie in der Altenpflege tätig.